Berufshaftpflicht Rechtsanwalt Ergo: Einen starken Partner an der Seite haben

Mit der Ergo Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte auch bekannt als Vermögensschaden-

Haftpflichtversicherung haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite. Mit ca. 17 Milliarden Beitragseinnahmen pro Jahr zählt die Ergo Group AG – als Tochter der Münchner Rückversicherung – zu den großen Versicherern in Deutschland.

Berufshaftpflicht Rechtsanwalt Ergo

Ausgezeichnete Leistungen und professionelle Abwicklung im Vermögensschaden-Haftpflichtfall

Die Ergo Berufshaftpflicht für den Rechtsanwalt bietet neben hervorragenden Leistungen auch eine adäquate Unterstützung im Schadenfall. Hierfür unterhält die Ergo eine hausinterne, zertifizierte Schadenabteilung bestehend aus einem Team aus Volljuristen. Somit haben Sie im Schadenfall, oder bei einem sich anbahnenden Streit die Möglichkeit sich auf Augenhöhe abzustimmen, oder einen wertvollen Rat einzuholen. Den Rest übernimmt Ergo für Sie.

 

Leistungen der Ergo Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte:

Vorteile und Leistungen der Ergo Berufshaftpflicht-Versicherung:

– Maximaler Selbstbehalt von 1.000 EUR je Schadenereignis

– Keine Anrechnung der vereinnahmten Gebühren im Schadenfall (Verzicht auf Gebühreneinwurf)

– Der Ergo Beitrag zur Berufshaftpflicht wird unabhängig vom Umsatz kalkuliert

– Im Schadenfall steht Ihnen eine zertifizierte Schadenabteilung aus Volljuristen zur Seite (

keine Auslagerung von Schadenfällen an Berufskollegen)

– Nach einem Schaden steigt der Beitrag nicht, da Ergo hier keinen “Schadenfreiheitsrabatt” führt

– Höhere Versicherungssummen für Einzelfallmandate werden individuell angeboten

Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte

Berufshaftpflicht Ergo Rechtsanwalt: Der Beitrag

Abhängig von der Versicherungssumme, dem Vorschadenverlauf (bei Versichererwechsel) sowie dem Tätigkeitsumfang wird der Beitrag individuell ermittelt. Auch Dinge wie Nebentätigkeit werden zur  Beitragsberechnung herangezogen. Gerade bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung  für Rechtsanwälte ist ein pauschaler Vergleich der Beiträge nur schwierig darstellbar.

Nutzen Sie das folgende Formular und wir arbeiten Ihnen ein individuelles Angebot zur Ergo Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte aus. Im Nachgang können Sie so einen konkreten Beitragsvergleich – auch im Hinblick auf die Kosten – anstellen.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen vorab auch telefonisch zur Verfügung.

Tel.

    Vorversicherung:
    Gesellschaft
    Vertragsnummer
    Vorschäden

    Personen:

    Rechtsanwälte
    Zur Rechtsanwaltschaft zugelassene
    Mitarbeiter, die nicht als Sozien i.S.
    von Ziff. 5 AVB-R nach außen in Erscheinung
    treten (z.B. Briefkopf/Praxisschild)

    Hinweis: Bitte bei einer PartG mbB Anlage 4.1 ergänzen!

    Sind Sie tätig als:
    Zwangsverwalter? janein
    (Die Mindestversicherungssumme beträgt 500.000 €!)

    Insolvenzverwalter? janein

    Selbstbehalt:
    ProzentualFester Selbstbehalt von 1.000 €

    Gebührenselbstbehalt: ist im neuen Tarif generell gestrichen!

    Tätigkeitsumfang:
    VollzeitNebentätigkeitUmfang durchschnittliche Wochenstunden / Jahresbruttohonorar
    (Wenn Sie Nebentätigkeit angekreuzt haben): Sie sind hauptberuflich tätig als

    Verwenden Sie Allgemeine Auftragsbedingungen?
    neinja, erhöhte Versicherungssumme zwingend!

    Gewünschte Versicherungssumme:
    250.000 € für Vermögensschäden500.000 € für Vermögensschäden1.000.000 € für Vermögensschäden> 1.000.000 € für Vermögensschäden

     

    Bitte beachten Sie unbedingt die nachfolgenden Hinweise bei der Wahl einer ausreichenden Versicherungssumme:

    C   Die Pflichtversicherungssumme von 250.000 € ist lediglich eine Mindestanforderung, und das seit dem 9.9.1994!

    C   Mehr als ein Rechtsanwalt auf dem Briefbogen (Gesamtschuldnerische Haftung, Gefahr durch eine Durchschnittsleistung nach Ziff. 5 AVB-R)?

    C   Haben Sie in Ihrer Mandantschaft stark fremdkapitalisierte Unternehmen (Liquiditätsengpass führt zur Insolvenz des Handwerkbetriebs)?

    • Nicht zuletzt sollte die zeitliche Diskrepanz zwischen dem regressauslösenden Tun bzw. Unterlassen und der Inanspruchnahme nicht unterschätzt werden. Denn die Versicherungssumme von heute steht den ständig steigenden Regressansprüchen und einer immer schärfer werdenden Rechtsprechung von morgen und übermorgen gegenüber.

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