Sondereinstufung Kfz
Jeder Fahrzeughalter kennt sie und kommt nicht an ihr vorbei – die Autoversicherung. Die Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und er gibt sogar Mindestdeckungssummen für Schadensfälle vor.
Die ERGO bietet einen hohen Versicherungsschutz, und das mit vergleichsweise günstigen Prämien. Die Deckungssummen liegen bereits beim Grundschutz weit über den gesetzlich vorgeschriebenen Beträgen. Außerdem ist die ERGO bekannt für ihren schnellen und unbürokratischen Service im Schadensfall.
Alle Jahre wieder – die Prämien der Autoversicherung steigen
Kaum eine andere Versicherungsprämie wird von so vielen Faktoren gesteuert wie die der KFZ-Versicherung.
- Wohnort und Beruf des Fahrzeughalters
- Dauer von Besitz eines Führerscheines und Schadenfreiheitsrabatt
- Fahrzeugart und Motorleistung
- Datum der Erstzulassung und Verwendungszweck des Fahrzeuges
- Typ- und Regionalklassen
sind nur einige von vielen weiteren Kriterien, die in die Kalkulation einfließen. Auch die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) und der Schadenfreiheitsrabatt (die sogenannten Prozente) sind ein wichtiger Teil bei der Berechnung.
Obwohl sich nur wenige Faktoren beeinflussen lassen, ist es möglich, beim Abschluss einer Kfz-Versicherung Geld zu sparen. Dabei muss kein Abstrich am Versicherungsumfang gemacht werden. Ich berate Sie fachkundig und kompetent zu den verschiedenen Möglichkeiten.
Sparen bei der Autoversicherung? Die Sondereinstufung Kfz macht’s möglich
Normalerweise richten sich die Prämien der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkasko nach der Anzahl der schadenfrei gefahrenen Jahre. Wird erstmalig, z. B. nach Erwerb des Führerscheins, ein Fahrzeug versichert, erhält es deshalb die SF-Klasse 0. Für jedes unfallfreie Jahr steigt nun diese SF-Klasse und Sie erhalten einen Schadenfreiheitsrabatt.
- Einstufung des Zweitwagens
- Partnertarif
- Führerscheinregelung
sind Sonderregelungen, die fast jeder kennt. Doch wussten Sie auch, dass es eine Mehrfahrzeugregelung gibt, spezielle Regelungen für Dienstwagenfahrer und Ihre Kinder ebenfalls eine Sondereinstufung Kfz erhalten können?
Welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit Ihr Sprössling als Fahranfänger in die SF-Klasse 1 eingestuft werden kann, erfahren Sie von mir in einem persönlichen Beratungsgespräch. Auch wie es sich mit der Anrechnung des begleitenden Fahrens verhält, können Sie bei mir erfahren. Ich erkläre Ihnen gern unter welchen Umständen eine Sondereinstufung des Fahranfängers in die SF3 möglich ist.
Sondereinstufung bei Versichererwechsel
Wechseln Sie von einer anderen Versicherung zur ERGO, geht Ihre erworbene SF-Klasse nicht verloren. Sogar die Übernahme der Sondereinstufung eines anderen Versicherers kann bei der ERGO möglich sein, wenn Sie unfallfrei gefahren sind. Die Einzelheiten dazu erläutere ich Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.
War Ihr Fahrzeug bisher im Ausland versichert, bietet die ERGO ebenfalls Sonderkonditionen. Sprechen Sie mich bitte auch dazu an.
Doch das sind noch längst nicht alle Möglichkeiten, um bei der Kfz-Versicherung zu sparen.
- Übertragung der SF-Klasse von Dritten
- Übertragung eines niedrigeren Schadenfreiheitsrabatts nach Wegfall eines Fahrzeuges
- Tausch von SF-Klassen bei Neuanschaffung eines Fahrzeuges
sind weitere Möglichkeiten, um bei der Autoversicherung Geld einzusparen. Rufen Sie mich an! Denn auch dazu berate ich Sie gern.
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