Hat Ihnen Ihr Versicherer die Gebäudeversicherung gekündigt, oder die Kündigung angedroht?
Sie öffnen gerade Ihre Post, es ist Ihr Versicherer. Nein nicht die Mitteilung über die ersehnte Auszahlung Ihrer Lebensversicherung. Stattdessen droht Ihnen Ihr Versicherer mit der Kündigung Ihrer Wohngebäudeversicherung. Das ist nicht schön, aber auch nicht aussichtslos. Ich habe mich darauf spezialisiert Versicherungsnehmern nach angedrohter oder bereits ausgesprochener Kündigung der z.B. Rechtsschutzversicherung, oder der Gebäudeversicherung erneut Deckungsschutz zu verschaffen.
Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf, und wir besprechen Ihren Fall. Tel. 0671 888 09010
Wann darf die Versicherung mich kündigen fragen Sie sich?
Warum kündigt ein Versicherer überhaupt, warum ausgerechnet Ihr Versicherer, machen das andere Versicherer auch so, oder etwa nicht?
Grundsätzlich ist zu sagen, dass je nach Schadenhäufigkeit und Schadenhöhe – in Abhängigkeit vom Beitrag – jeder Versicherer eine Kündigung aussprechen kann. Die Frage die sich in diesem Kontext stellt ist lediglich, wie hoch ist die Belastungsgrenze jedes einzelnen Versicherers, natürlich auch in Abhängigkeit von der Versicherungssparte. Festzuhalten ist: hohe Schadenzahlungen sowie eine hohe Schadenhäufigkeit bei geringen Versicherungsprämien ist sicher die schlechteste Ausgangslage. Um alle Spekulationen vorzubeugen nehmen Sie Kontakt auf und wir besprechen Ihren speziellen Fall persönlich und erarbeiten gemeinsam eine Lösung.
Ihr Matthias Vlasdeck,
Versicherungskaufmann
Tel. 0671 888 09010